Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union und stellt Unternehmen vor die Aufgabe, den Umgang mit personenbezogenen Daten auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen. Besonders der Versand von Newslettern ist hiervon betroffen, da bereits eine einzelne E-Mail-Adresse als personenbezogener Datensatz gilt.
Warum das Thema für B2B-Unternehmen relevant ist
Die rechtliche Basis: Einwilligung und Double-Opt-in
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Abmeldung und Rechte der Empfänger
Besonderheiten im B2B-Bereich
Etwas anders verhält es sich bei Funktionsadressen wie „[email protected]“ oder „[email protected]“. Da hier nicht zwingend eine natürliche Person identifiziert werden kann, sind die Regeln etwas lockerer. Dennoch empfiehlt es sich, auch für diese Adressen das Double-Opt-in einzusetzen. Damit stellen Sie sicher, dass keine missbräuchlichen Anmeldungen erfolgen und dass Sie jederzeit belegen können, dass eine Einwilligung vorliegt.